Ihr Kind wird ab September 2025 die Volkschule besuchen. Die administrative Schuleinschreibung (1. Teil der Schuleinschreibung) findet am 12. November 2024 von 8:00 Uhr bis 18:00
Uhr statt, dabei werden nur die Daten des schulpflichtigen Kindes erhoben.
Zur Schuleinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzunehmen (Original) bzw. zusätzlich als Kopie:
- Ausgefüllter Aufnahmebogen (liegt ab Mitte Oktober im Kindergarten auf)
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Meldebestätigung
- E-card (Sozialversicherungsnummer)
- Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
- Bei Namenänderung des Kindes das entsprechende Dokument
- Nachweis des Glaubensbekenntnisses
- Mutter-Kind Pass (würde Ihr Kind It. dem errechneten Geburtstermin erst nach dem 1. September sechs Jahre alt werden, kann dieses Datum herangezogen werden und die Schulpflicht Ihres Kindes
beginnt erst im darauffolgenden Jahr)
- Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem
Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Die Feststellung der Schulreife (2. Teil der Schuleinschreibung) erfolgt nach den Semesterferien - der Termin wird Ihnen noch bekanntgegeben.